Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 27. November 2013 ist das Gewerbe des Fotografen nun endgültig ein sogenanntes “Freies Gewerbe”, ohne die bisher üblichen Zugangsbeschränkungen.

-> siehe VFGH-Urteil ->
http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/9/8/CH0003/CMS1387363675073/g_49-2013_berufsfotografen_entscheidung.pdf

Man wird sehen, wie sich die Branche ab jetzt entwickelt. Viele neue Fotografen werden ihr Glück versuchen, inklusive Preisdumping-Aktionen und Ähnliches. Letztendlich wird sich wie in jeder Branche mit freiem Gewerbezugang sicher auch hier gute Qualität zu vernünftigen Preisen durchsetzen.

Durchaus zu vergleichen ist die Situation mit der in der IT-Branche. Auch hier programmieren Studenten zu Dumpingpreisen (manchmal auch gar nicht schlecht), wer allerdings auch auf konzeptionelle Beratung und auf Support wert legt, greift auch hier zur etwas teureren, aber professionellen Lösung.

Insgesamt begrüßen wir die aktuelle VFGH-Entscheidung, denn es soll frei sein, was nicht aus wirklich guten Gründen reglementiert gehört.